Russland: Zahl der Insolvenzen von Rechtspersonen und Einzelunternehmern sinkt um 4 % gegenüber 2012

Russland: Nach Daten des staatlichen Steuerdienstes sank in Russland im Jahr 2013 die Zahl der Insolvenzen von Rechtspersonen und Einzelunternehmern um 4 % gegenüber dem Jahr 2012 und lag damit bei 11.300.

Insgesamt wurden 2013 in Russland ca. 540.000 juristische Personen registriert, was einen Anstieg von 23% gegenüber 2012 bedeutet. Die Zahl der registrierten Handelsorganisationen stieg auf etwa 500.000 (+24% ), die Zahl der registrierten Einzelunternehmer und landwirtschaftlichen Betriebe sank jedoch auf 472.000 (-18%). Die meisten Registrierungen gab es dabei im Zentralen Bundesbezirk, im Wolga-Bezirk und in den Nordwestlichen Bundesbezirken.

Abgesehen von dem erwähnten Rückgang der Anmeldungen von Einzelunternehmern und landwirtschaftlichen Betrieben gab es in diesem Bereich auch 37% mehr Betriebsaufgaben als im Vorjahr. Dabei schieden 1.500 Einzelunternehmer wegen Insolvenz aus (-4,3%), die meisten jedoch aus privaten Gründen. Experten bringen dies mit der Abschaffung reduzierter Versicherungssätze in Verbindung. 30% aller Insolvenzen von Einzelunternehmern wurden im Wolga-Bezirk registriert.

Ein gegenläufiger Trend ist bei den Firmen zu beobachten, hier gab es nur 460.000 Firmenaufgaben (-18% gegenüber dem Vorjahr). Die Zahl der Insolvenzen ging um 4,6% zurück, wobei traditionell die meisten Insolvenzen unter denen als LLC und SLC agierenden Firmen auftreten. In St. Petersburg gab es dabei die meisten Insolvenzen (375).

Allgemein werden die meisten Insolvenzverfahren nach einer Steuerprüfung vor Ort eingeleitet, nach denen sich steuerliche Änderungen für die Betroffenen ergeben.

 

Aufgrund des wachsenden Hypotheken- und Verbraucherkreditmarktes und der zunehmenden Kreditrückstände wird in Russland aktuell auch an neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Insolvenz von Verbrauchern gearbeitet.

In den ersten 2 Monaten dieses Jahres stieg die Anzahl der von russischen Banken an Verbraucher gewährten Kredite um 1,4%.

Schwierigkeiten macht den Gesetzgebern  momentan noch die niedrige Haftungsgrenze, bei deren Erreichen ein Insolvenzverfahren möglich wäre. Im ersten Gesetzesentwurf wurde diese bei 50.000 RUB angesetzt, dieser Betrag entspricht jedoch den Kosten eines Insolvenzverfahrens selbst. Außerdem wird befürchtet, dass eine sehr niedrige Grenze zum Zusammenbruch des Justizwesens führen würde aufgrund der dann zu erwartenden sehr hohen Antragszahlen. Aktuell wird daher eine Grenze von 300.000 RUB erwogen.

 

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