Making of: Vollstreckung eines deutschen Versäumnisurteils in Texas (B2C)

Making of: Vollstreckung eines deutschen Versäumnisurteils in Texas (B2C)

Fakten
Forderung: Medizinforderung, Restbetrag 30.000€
Realisierungszeitraum: 2010 – 2015
Schuldner: ziviler US-Armee-Angehöriger
Forderung entstanden in: Deutschland
Rechtlicher Status bei Übernahme: Versäumnisurteil nach Mahnverfahren
Forderung realisiert in: Texas, USA
Verfahren und Maßnahmen: Außergerichtliches Inkasso, Urteilsanerkennung (Exequatur), Due Diligence, Vollstreckung, Grundbuchblockade
Ergebnis: vollständig bezahlt

Fallbeschreibung: Herzoperation mit Anzahlung und Ratenzahlung. Schuldner stellt Ratenzahlung ein, Gläubiger erwirkt ein Versäumnisurteil. Schuldner ist in die USA zurückgekehrt. Einschaltung von EUREGEX. Schuldner kann telefonisch erreicht werden, verweigert aber die Herausgabe seiner Adresse und bestreitet die Forderung. Nach Adressermittlung und Beauftragung zweier US-Partner durch EUREGEX zahlt Schuldner 1/3 der Forderung und verbietet dann jede weitere Kontaktaufnahme und droht mit Insolvenz.
EUREGEX führt eine Due Diligence durch und empfiehlt die Domestizierung des deutschen Urteils in Texas.
Jeder Bundesstaat in den USA hat eigene Regelungen zur Durchsetzung von fälligen Forderungen, Verjährung, Anerkennung von ausländischen Urteilen und der Geltendmachung von Verzugskosten – und insbesondere zur Vollstreckung.

Problem 1: der Kunde war nicht bereit, mehr als 1.000€ in ein Verfahren zu investieren. Ein Rechtsstreit in den USA ist jedoch mit erheblichen Anwaltshonoraren verbunden.
Lösung: EUREGEX übernahm das weitere Kostenrisiko gegen Provisionserhöhung.

Problem 2: Schuldner verteidigt sich mit der Strategie, von einem gerichtlichen Verfahren gegen ihn wäre nichts bekannt gewesen. Die Zustellung der verfahrenseinleitenden Dokumente (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) konnte nur indirekt nachgewiesen werden: die Zustellung erledigte das deutsche Gericht über das „Joint Headquarter“ in Deutschland. Und selbst für diese Bestätigung mußte das deutsche Gericht im Headquarter monatelang erinnern. Die letztlich erhaltene Bestätigung erwies sich jedoch als nicht ausreichend für die US-Justiz, und das Verfahren drohte verloren zu gehen.
Lösung: der Schuldner hatte Widerspruch vor Rückkehr in die USA gegen den Mahnbescheid eingelegt und dieser Widerspruch konnte in letzter Sekunde beigebracht werden. Damit brach die Verteidigungsstrategie des Schuldners in sich zusammen.

Problem 3: Ein Urteil konnte zwar binnen eines weiteren Jahres erzielt werden, aber die Vollstreckung barg eine weitere Herausforderung: Texas gilt als besonders schuldnerfreundlich und die Pfändung von Vermögenswerten gestaltet sich extrem schwierig: die erste selbstgenutzte Immobilie kann nicht gepfändet werden, und sei sie noch so groß. Gleiches gilt für das Einkommen.
Lösung: es mussten also weitere Vermögenswerte gefunden werden, und in der Tat wurden wir fündig: wir ermittelten ein kleines Boot sowie einer für Vermietungszwecke angeschafften Eigentumswohnung, welche an ein Familienmitglied übertragen war, dies sogar noch während des Verfahrens. Hier setzten wir an und erwirkten mittels vollstreckbarem Titel die Eintragung einer Schuldennotiz im sogenannten Urkundenregister (ein Grundbuch wie wir es kennen existiert nicht). Innerhalb von 12 Monaten nach „Domestizierung“ gelang dann die Rückführung der gesamten Restforderung. Gesamtdauer des Inkassoverfahrens: 5 Jahre

Unser Rat: achten Sie im Forderungsmanagement darauf, alle verfahrensrelevanten Dokumente, insbesondere Zustellnachweise akribisch zu archivieren. Die öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils ist bei grenzüberschreitenden Forderungen wenig erfolgversprechend, es sei denn, das Klageverfahren war zustellbar oder es wird mit einer Rückkehr des Schuldners gerechnet. Es wirkt sich jedoch immerhin (zunächst) verjährungshemmend aus, wobei zu beachten ist, daß – auch in sogenannten „westlichen“ Ländern – teilweise erheblich kürzere Verjährungsfristen gelten, selbst für titulierte Forderungen.

vkr

Euregex

EUREGEX = Auskunftei für die weltweite Adressermittlung, Personenauskünfte (B2C) + Businessportal für Firmenauskünfte (Download und/oder Recherche, B2B) EUREGEX = Inkassotreuhänder für den weltweiten Forderungseinzug – vorgerichtlich und gerichtlich (Titulierung, Exequatur, Vollstreckung). USP: Ermittlungs-Know-how im eigenen Haus durch mehrsprachige Rechercheure und Sachbearbeiter. Dynamisches Inkassonetzwerk (Inkassopartner, Anwaltskanzleien) zur Auswahl des zu Ihrer Akte passenden Bearbeiters im Zielland. Unsere Kundschaft: Polizeibehörden, Kommunen, Gerichte, Banken, Kliniken, Inkassounternehmen, Nationale Adressermittler, Anwaltskanzleien, Insolvenzverwalter, Gerichtsvollzieher usw., aus dem In- und Ausland. Mehr Informationen.. 

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